Urlaube sind eine schöne Sache, wenn die ganzen Vorbereitungen nicht wären. An was immer zu denken ist! Und seien wir mal ehrlich, man kann sich noch so gut vorbereitet haben, irgendetwas hat man immer vergessen, oder? Wenn es nur Kleinigkeiten sind, dann ist das meistens kein Problem. Bei größeren Sachen kann dies aber unter Umständen schon teuer werden.
Wie zum Beispiel beim folgenden Fall, der sich erst im Mai ereignet hat: Eine Familie hat einen schönen Urlaub in Italien am Gardasee geplant. Die beiden Familienoberhäupter haben scheinbar an alles gedacht: Sonnencreme für die beiden kleinen Kinder, Sonnenbrille, Schwimmsachen, usw. Geplant ist, durch die Schweiz zu fahren, da dies von der Strecke her wesentlich kürzer ist und somit angenehmer für die Kinder. In der Schweiz wurde diese Familie dann von der Polizei angehalten und sie durften eine Strafe von 200 Schweizer Franken bezahlen!
Warum? Egal wie kurz die Fahrt auf Schweizer Autobahnen auch sein mag, eine Jahresvignette für die Schweiz für Autos und auch für Anhänger ist Pflicht! Und genau diese hatte die Familie im Vorfeld nicht besorgt. Dabei ist das kein Problem: Selbst online lassen sich diese Vignetten bereits bestellen. Sie sind für ein Jahr gültig und sollten direkt unterhalb des Innenspiegels angebracht werden, damit diese von den Schweizer Beamten direkt gesehen werden können. Natürlich musste unsere Familie nicht nur die Strafe zahlen, sondern auch direkt eine Vignette kaufen und im Auto anbringen!
Diese Geschichte mag zwar für Geschäftsreisende eher befremdlich wirken, aber auch alle Firmenfahrzeuge, die öfter im Ausland, speziell Schweiz und Österreich, unterwegs sind, müssen jedes Jahr aufs Neue ihre Vignette tauschen. Der Geschäftskunden-Shop Post Office der Deutschen Post bietet hierzu dem Reisenden bzw. dem Fuhrparkverantwortlichen die Möglichkeit, die Plaketten in größeren Stückzahlen zu bestellen. Diese erhalten die Vignetten dann umsatzsteuer- und versandkostenfrei. Da die Vignetten theoretisch genutzt werden können, ohne diese im Auto nach Vorschrift anzubringen, ist eine Rückgabe ausgeschlossen.