Ab Samstag, den 13. Januar 2018 dürfen Onlineshop-Betreiber keine Gebühren mehr vom Kunden auf Zahlungsarten verlangen, die per SEPA-Überweisung durchgeführt bzw. mittels Kreditkarte bezahlt werden! Dies wurde gesetzlich geregelt mit folgender EU-Richtlinie: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2017-07-21-G-z-Umsetzung-d-Zweiten-Zahlungsdiensterichtlinie.html
Paypal ist (mal wieder) eine Grauzone, denn wenn der Kunde mit einem Paypal-Guthaben zahlt, greift keine SEPA-Überweisung. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Kunde nicht genügend Guthaben auf seinem Paypal-Account hat und dann der Betrag (ob komplett oder nur einen Teil davon) vom Konto oder der Kreditkarte abgebucht wird. Denn dies ist ja wie oben beschrieben ab dem 13.01.2018 verboten.
Weiterhin problematisch ist die Zahlungsart „Nachnahme“. Hier liegt das Problem, dass die Deutsche Post / DHL bei Abgabe des Pakets vom Käufer die Zahlung des Gesamtbetrages erwartet, da ansonsten das Paket nicht übergeben wird. Für diese Dienstleistung zahlt der Käufer einen Mehrbetrag, da der gesamte Vorgang natürlich länger dauert, als wenn einfach nur ein Paket gegen Unterschrift abgegeben wird. Bitte nicht mit dem Übermittlungsentgelt verwechseln. Dies ist eine Gebühr, die DHL zusätzlich zu den Nachnahmegebühren noch vom Empfänger verlangt.
Wir raten daher allen Onlineshop-Betreibern, ab sofort keine Gebühren mehr auf Zahlungsarten zu verlangen. Dies bedeutet nach Inkrafttreten des Gesetzes eine erhöhte Abmahngefahr.
Nachfolgend noch einmal eine Aufstellung aller Zahlungsarten und wie man aktuell damit verfahren sollte:
Zahlungsart | Gebühr erlaubt? |
Überweisung | nein |
Lastschrift | nein |
Kreditkarte (Mastercard) | Nein: Endverbraucher
Ja: Unternehmer |
Kreditkarte (VISA) | Nein: Endverbraucher
Ja: Unternehmer |
Nachnahme | nein |
Paypal | nein (Ausnahmen s. Text) |
Amazon | nein |
Sämtliche Zahlungsdienstleister (Klarna, Billpay, etc.) | nein |