Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt nach zweijähriger Übergangsphase am 25.05.2018 in Kraft. Als Onlineshop-Betreiber müssen Sie jetzt handeln, ansonsten sind sie abmahngefährdet.
In Kürze:
- Anklickbare Cookie-Information mit Verweis auf Datenschutz bzw. Cookie-Beschreibungsseite
- Datenschutzseite anpassen
- Datenschutzbeauftragten benennen (intern oder extern)
- Verarbeitungsverzeichnis erstellen
- Formulare für Datenschutzanfragen von Endverbrauchern vorbereiten
- SSL-Zertifikat (zumindest auf den Seiten, auf denen personenbezogene Daten eingegeben bzw. übermittelt werden)
- weitere Punkte
Am besten holen Sie sich jedoch professionelle Hilfe (z.B. IT-Recht-Kanzlei, TÜV, Trusted Shops, etc.).
Wir wünschen allen Onlineshop-Betreibern einen reibungslosen und abmahnfreien Übergang.