DSGVO kommt in 20 Tagen – Shop angepasst?

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DSGVO
DSGVO

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt nach zweijähriger Übergangsphase am 25.05.2018 in Kraft. Als Onlineshop-Betreiber müssen Sie jetzt handeln, ansonsten sind sie abmahngefährdet.

In Kürze:

  • Anklickbare Cookie-Information mit Verweis auf Datenschutz bzw. Cookie-Beschreibungsseite
  • Datenschutzseite anpassen
  • Datenschutzbeauftragten benennen (intern oder extern)
  • Verarbeitungsverzeichnis erstellen
  • Formulare für Datenschutzanfragen von Endverbrauchern vorbereiten
  • SSL-Zertifikat (zumindest auf den Seiten, auf denen personenbezogene Daten eingegeben bzw. übermittelt werden)
  • weitere Punkte

Am besten holen Sie sich jedoch professionelle Hilfe (z.B. IT-Recht-Kanzlei, TÜV, Trusted Shops, etc.).

Wir wünschen allen Onlineshop-Betreibern einen reibungslosen und abmahnfreien Übergang.